Restwertleasing: Ablauf, typische Fehler und Tipps

Geschrieben von Matthias Winter
Leasing-Experte
9. Mai 2025

Was passiert eigentlich, wenn der Restwert am Leasingende nicht stimmt? Vielleicht haben Sie gerade ein konkretes Leasingangebot vor sich liegen, vielleicht steht die Entscheidung für Ihr nächstes Dienstfahrzeug oder den Fuhrpark kurz bevor. Und nun fragen Sie sich: Ist das wirklich ein gutes Angebot – oder eher eine Wette auf den Gebrauchtwagenmarkt?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Restwertleasing wirklich funktioniert, was hinter dem kalkulierten Restwert steckt und was der Verbraucherschutz zum Restwertleasing sagt.

Was ist Restwertleasing?

Beim Restwertleasing wird zu Beginn des Vertrags festgelegt, wie viel das Fahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit noch wert sein sollte. Dieser Wert ist der sogenannte kalkulierte Restwert. Er ist eine Schätzung auf Basis von Fahrzeugtyp, Ausstattung, geplanter Laufleistung und aktueller Marktentwicklung.

Sie zahlen während der Laufzeit monatliche Raten, die sich unter anderem an diesem kalkulierten Restwert orientieren. Ist laut Händler ein hoher Restwert zu erwarten, sinken Ihre Leasingraten. Wird der Restwert sehr niedrig eingeschätzt, steigen die monatlichen Zahlungen entsprechend.

Spannend wird es beim Restwertleasing erst am Vertragsende. Dann wird der tatsächliche Fahrzeugwert mit dem kalkulierten verglichen. Und das hat Konsequenzen:

  • Ist das Fahrzeug weniger wert als gedacht, müssen Sie die Differenz nachzahlen.
  • Ist das Fahrzeug mehr wert, bekommen Sie unter Umständen einen Anteil am sogenannten Mehrerlös.

Diese Schlussrechnung nennt man auch Verwertung. Dabei wird das Auto meist vom Leasinggeber verkauft – der Erlös entscheidet, wie viel Sie am Ende zahlen oder (selten) zurückbekommen.

Vorteile und Nachteile des Restwertleasings

Vorteile:

  • Niedrigere Raten möglich, wenn hoher Restwert angesetzt wird.
  • Flexibilität bei der Nutzung (kein Fokus auf Kilometergrenzen).
  • Mehrerlös möglich, wenn das Fahrzeug besonders gepflegt ist oder der Marktwert hoch ist.

Risiken und Nachteile:

  • Restwertrisiko liegt bei Ihnen: Schätzt der Anbieter den Restwert zu optimistisch, zahlen Sie am Ende drauf.
  • Wenig Transparenz: Die Bewertung des Fahrzeugs am Ende des Leasingzeitraums ist nicht immer objektiv nachzuvollziehen.
  • Streitpotenzial bei der Fahrzeugrückgabe: Kleine Kratzer oder Verschleiß können den Wert mindern.

Kritik des Verbraucherschutzes am Restwertleasing

Verbraucherschutzorganisationen und Testportale kritisieren das Restwertleasing seit Jahren – vor allem im Hinblick auf Intransparenz, Risikoabwälzung und Fallen für den Leasingnehmer.

Intransparente Vertragsbedingungen
Viele Leasingverträge sind schwer verständlich formuliert. Kritisch sind vor allem Klauseln zur Fahrzeugbewertung, zur Verwertung am Ende der Laufzeit und zur Behandlung von Verschleiß. Ohne juristische oder technische Vorkenntnisse lässt sich kaum beurteilen, was „vertragsgemäßer Zustand“ konkret bedeutet.

Risiko der Nachzahlung
Die oft optimistische Kalkulation des Restwerts führt dazu, dass Leasingnehmer am Ende zusätzliche Kosten schultern müssen. Wer beispielsweise ein Fahrzeug mit einem kalkulierten Restwert von 25.000 Euro least, das am Ende aber nur 20.000 Euro erzielt, zahlt 5.000 Euro nach – unabhängig davon, ob er am Wertverlust Schuld trägt oder nicht. Die Differenz kann auch durch Marktschwankungen entstehen, die der Verbraucher bzw. Unternehmer nicht beeinflussen kann.

Andienungsrecht
Einige Verträge enthalten ein sogenanntes Andienungsrecht: Der Leasinggeber darf dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert „andienen“, also zum Kauf anbieten – auch wenn der Marktwert darunter liegt. Das kann den Leasingnehmer dazu zwingen, ein Fahrzeug zu übernehmen, das weniger wert ist als der zu zahlende Preis.

Zusätzliche Kosten durch Versicherungen
Manche Anbieter verlangen verpflichtende Versicherungen (z. B. GAP-Deckung oder spezielle Leasing-Kasko), die die monatlichen Kosten in die Höhe treiben. Diese Pflichten stehen nicht immer prominent im Angebot, sondern verbergen sich in den AGB oder im Kleingedruckten.

Wann lohnt sich Restwertleasing?

Ein Restwertleasing kann sinnvoll sein, wenn Sie:

  • das Fahrzeug sehr gepflegt nutzen und einen guten Wiederverkaufswert erwarten
  • marktnahe Restwerte selbst realistisch einschätzen können (z. B. bei bestimmten Fahrzeugmodellen)
  • bereit sind, ein gewisses Risiko für niedrigere monatliche Raten in Kauf zu nehmen

Typische Szenarien für ein sinnvoll eingesetztes Restwertleasing lauten:

  • Mittelständische Unternehmen mit eigenem Fuhrparkmanagement
  • Gewerbetreibende mit festen Leasingzyklen
  • Nutzer mit geringem Verschleiß und Werterhalt (z. B. Repräsentationsfahrzeuge)

Für private Leasingnehmer ist dagegen meist das Kilometerleasing die bessere Wahl, weil es planbarer ist und keine spekulativen Wertannahmen erfordert.

Restwertleasing oder Kilometerleasing: Der Vergleich

Die Entscheidung für Kilometerleasing oder Restwertleasing sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Besonders durch die eher hohen Risiken beim Restwertleasing ist es wichtig, die Unterschiede vor Augen zu haben:

Merkmal Restwertleasing Kilometerleasing
Grundprinzip Fahrzeugwert am Leasingende wird geschätzt (kalkulierter Restwert) Vertragslaufleistung in km wird festgelegt
Risiko bei Wertabweichung Trägt der Leasingnehmer Trägt hauptsächlich der Leasinggeber
Nachzahlung möglich? Ja, bei Unterschreiten des Restwerts Ja, bei Überschreiten der Kilometergrenze
Planbarkeit Eingeschränkt, wegen Wertunsicherheit und Marktschwankungen Hoch, da nur gefahrene Kilometer zählen
Für wen geeignet? Erfahrene Leasingnehmer, Firmen mit guter Kontrolle Privatkunden, Fuhrparks mit klarer Nutzung

Worauf Sie bei einem Angebot für Restwertleasing achten sollten

Ein Angebot für Restwertleasing sieht auf den ersten Blick oft attraktiv aus – niedrige Raten, flexible Nutzung, keine Kilometerbegrenzung. Doch der Teufel steckt im Detail. Hier erfahren Sie, worauf Sie genau achten sollten, um Risiken zu erkennen und das Angebot sicher einschätzen zu können.

1. Kalkulierter Restwert – realistisch oder Wunschdenken?

Der „kalkulierte Restwert“ ist eine Prognose, wie viel das Fahrzeug am Vertragsende noch wert sein soll. Viele Anbieter setzen diesen Wert optimistisch an, weil er die Leasingrate drückt und das Angebot attraktiver wirken lässt. Aber das erhöht Ihr Risiko einer Nachzahlung.

Was Sie tun sollten:

  • Vergleichen Sie den kalkulierten Restwert mit realistischen Marktwerten für ähnliche Fahrzeuge (z. B. auf DAT.de, Schwacke oder mobile.de).
  • Wenn der angegebene Wert auffällig hoch wirkt: Fragen Sie nach, wie dieser berechnet wurde – und wie aktuell die Vergleichsdaten sind.

2. Wer trägt das Risiko – Sie oder der Anbieter?

Im Vertrag steht, wer das Restwertrisiko trägt: Sie oder der Leasinggeber. In den meisten Fällen haften Sie, sprich: Sie müssen nachzahlen, wenn der tatsächliche Marktwert am Ende niedriger ist. Achten Sie auch auf versteckte Andienungsrechte.

Was Sie tun sollten:

  • Lesen Sie genau nach, ob Sie eine Nachzahlungspflicht haben. Wenn ja: Sind Sie auf den Differenzbetrag zwischen kalkuliertem und tatsächlichem Wert festgelegt?
  • Achtung bei Andienungsrechten: Damit kann der Anbieter Sie zwingen, das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert zu kaufen, auch wenn es weniger wert ist.

3. Rückgabe – was passiert mit dem Fahrzeug?

Wie das Fahrzeug am Ende zurückgegeben und bewertet wird, ist maßgeblich für die Abrechnung. Die Details dazu finden Sie tief im Vertrag.

Was Sie tun sollten:

  • Prüfen Sie, wer den Gutachter beauftragt – und ob Sie ein eigenes Gutachten einbringen dürfen.
  • Klären Sie, wo das Fahrzeug bewertet wird (Händler, Prüfstelle, bei Ihnen vor Ort) und ob Sie anwesend sein dürfen.
  • Schauen Sie, ob geregelt ist, ob Sie das Fahrzeug selbst verkaufen könnten, falls Sie mit der Verwertung nicht einverstanden sind.

4. Beteiligung am Mehrerlös – fair geregelt?

Manchmal ist das Auto am Ende mehr wert als gedacht. Ob Sie daran beteiligt werden, ist reine Vertragssache – ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.

Was Sie tun sollten:

  • Suchen Sie nach einer Beteiligungsklausel, z. B. „Mehrerlös wird 50/50 geteilt“. Auch andere, sprich für Sie bessere, Beteiligungsverhältnisse sind möglich.
  • Falls der Vertrag keine Regelung enthält: Fragen Sie explizit nach – oder rechnen Sie damit, dass der gesamte Mehrwert beim Anbieter bleibt.

5. Definition von „normalem Verschleiß“ – klar oder auslegbar?

Oft gibt es Streit bei der Rückgabe, wenn es um Kratzer, Dellen, ein schlechtes Tragbild der Bremsen oder abgefahrene Reifen geht. Der Vertrag spricht vom „vertragsgemäßen Zustand“ – aber was genau heißt das?

Was Sie tun sollten:

  • Fordern Sie eine konkrete Definition oder ein Merkblatt vom Anbieter an (z.B. „Fair Wear and Tear“-Richtlinien nach VDI oder DEKRA).
  • Wenn möglich: Lassen Sie in den Vertrag aufnehmen, dass nur Schäden über X Euro oder bestimmte Mängel relevant sind.
  • Bereiten Sie das Fahrzeug bei Rückgabe gut vor – kleine Schäden vorab zu beheben spart oft Ärger und Geld.

Was passiert bei Vertragsende des Restwertleasings?

Beim Restwertleasing ist die Rückgabe des Fahrzeugs mehr als nur die Schlüsselübergabe – sie entscheidet darüber, ob für Sie noch zusätzliche Kosten entstehen oder nicht. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, hier der typische Ablauf Schritt für Schritt:

1. Kontaktaufnahme durch den Leasinggeber

Gegen Ende der Leasinglaufzeit meldet sich in der Regel der Leasinggeber bei Ihnen. Dabei geht es um die Terminvereinbarung zur Rückgabe und die organisatorischen Details – etwa ob und wann ein Gutachten erstellt wird. Warten Sie nicht auf den letzten Tag: Planen Sie die Rückgabe frühzeitig, um Fristen einzuhalten.

Tipp: Einige Händler bieten an, das Fahrzeug vor der eigentlichen Rückgabe unverbindlich zu begutachten. Hier kann gemeinsam besprochen werden, welche Mängel zu beheben sind, um bei der “echten” Rückgabe teure Nachforderungen zu vermeiden.

2. Begutachtung durch einen unabhängigen Gutachter

Der Leasinggeber beauftragt meist, aber nicht immer, einen unabhängigen Gutachter – oft einen DEKRA- oder TÜV-Partner. Die Bewertung erfolgt entweder direkt bei der Leasingrückgabe (z. B. beim Händler oder im Rücknahmezentrum) oder bei Ihnen vor Ort. Der genaue Ablauf steht im Vertrag – prüfen Sie vorab, ob Sie ein Mitspracherecht beim Gutachter haben.

3. Was wird geprüft?

Der Gutachter bewertet:

  • den technischen Zustand: Reifen, Bremsen, Wartungsstatus usw.
  • den optischen Zustand: Lack, Dellen, Kratzer, Innenraum

Wichtig: Üblicherweise wird unterschieden zwischen normalem Verschleiß (z. B. leicht matte Scheinwerfer, kleinere Steinschläge) und Schäden (z. B. tiefe Kratzer, nicht reparierte Unfallschäden). Nur Schäden mindern den Fahrzeugwert in der Bewertung.

4. Ermittlung des tatsächlichen Marktwerts

Der Marktwert wird auf Basis des Zustands und aktueller Vergleichswerte ähnlicher Fahrzeuge ermittelt – z. B. durch Schwacke-, DAT- oder Eurotax-Daten. Wenn der Gebrauchtwagenmarkt gerade schwach ist, fällt der ermittelte Marktwert entsprechend niedriger aus, selbst dann, wenn das Fahrzeug objektiv in einem guten oder gar sehr guten Zustand ist.

5. Vergleich mit dem kalkulierten Restwert

Nun wird abgerechnet:

  • Liegt der Marktwert unter dem kalkulierten Restwert, müssen Sie die Differenz nachzahlen – außer der Vertrag schließt dieses Risiko aus (was selten ist).
  • Liegt der Marktwert darüber, können Sie unter bestimmten Bedingungen am Mehrerlös beteiligt werden. Ob und wie das geregelt ist, hängt vom Vertrag ab.

6. Typische Konflikte – und was Sie tun können

Immer wieder gibt es Streit über den Unterschied zwischen Verschleiß und Schaden oder über die Objektivität des Gutachtens. Wenn Sie das Ergebnis anzweifeln, haben Sie das Recht, ein Gegengutachten erstellen zu lassen – allerdings auf eigene Kosten. Bei größeren Differenzen kann sich das jedoch lohnen.

Der Restwert ist ein typischer Streitpunkt und die Falle schlechthin bei einem Restwertleasing. Selbst bei einem Fahrzeug in perfektem Zustand kann eine hohe Nachzahlung auf Sie zukommen, wenn der Markt gerade sehr schwach ist. In diesem Fall können Sie versuchen, das Fahrzeug selbst zu einem besseren Preis zu verkaufen und dem Leasinggeber die vollständige Summe weiterzureichen.

Praxis-Tipps zur Fahrzeugrückgabe bei Restwertleasing

  • Frühzeitig planen: Setzen Sie sich 1–2 Monate vor Vertragsende mit dem Leasinggeber in Verbindung.
  • Fahrzeug aufbereiten lassen: Eine professionelle Innenraumreinigung und kleinere kosmetische Reparaturen können sich lohnen – sie verbessern sichtlich den Eindruck und ggf. den Wert.
  • Selbst begutachten (lassen): Ein Vorab-Check durch einen Kfz-Meister oder einen unabhängigen Gutachter gibt Ihnen Sicherheit.
  • Vertrag genau prüfen: Achten Sie besonders auf Regelungen zur Gutachterwahl, Beteiligung am Mehrerlös, Bewertungskriterien und Rückgabefristen.
  • Wartungstermine im Blick halten: Verzögerte oder verpasste Wartungen führen unweigerlich zu Problemen bei der Fahrzeugrückgabe. Halten Sie daher die vertragsgemäß geforderten Intervalle ein.

In Ihrem Kalender lassen sich einzelne Wartungstermine festhalten. Für Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen wird das jedoch sehr schnell unübersichtlich und fehleranfällig. Für eine vollständige Übersicht über alle anstehenden Termine und Rückgabefristen ist es ratsam, eine Fuhrparkmanagement-Software einzusetzen.

Mit LeasingCockpit ist gewährleistet, dass Leasingraten, Wartungsintervalle, Servicetermine, laufende Kosten und Kündigungsfristen korrekt sind und Sie diese immer vor Augen haben.

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Alle Verträge lassen sich als PDF hochladen oder per Foto vom Smartphone direkt in die Software übertragen. Alle Pflichten, Termine und Fristen werden automatisch erkannt.

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Restwertleasing – Häufige Fragen und Antworten

Was passiert bei der Rückgabe, wenn der tatsächliche Restwert niedriger ist als im Vertrag angegeben?

In der Regel müssen Sie die Differenz zwischen dem kalkulierten und dem tatsächlichen Fahrzeugwert ausgleichen. Wenn der Restwert z. B. mit 18.000 Euro angesetzt war, die Bewertung aber nur noch 15.000 Euro ergibt, zahlen Sie 3.000 Euro nach.

Kann ich den kalkulierten Restwert mitbestimmen oder verhandeln?

Grundsätzlich legt der Leasinggeber den Restwert fest, aber Sie können nachfragen, wie er kalkuliert wurde und ggf. nachverhandeln, wenn der Wert unrealistisch erscheint. Holen Sie sich im Zweifel eine externe Einschätzung ein, zum Beispiel über Gebrauchtwagenbörsen oder den ADAC.

Wie erkenne ich, ob der kalkulierte Restwert fair ist?

Vergleichen Sie den kalkulierten Restwert mit aktuellen Gebrauchtwagenpreisen für vergleichbare Modelle. Ist der Wert deutlich höher, steckt oft eine künstliche Reduzierung der Leasingrate dahinter – mit dem Risiko einer hohen Nachzahlung am Ende.

Warum nutzen viele Unternehmer trotzdem Restwertleasing, obwohl es riskanter ist?

Weil die monatlichen Raten oft niedriger sind und man flexibel mit den Fahrzeugen umgehen kann – gerade bei intensiver Nutzung und hohen Laufleistungen. Wer einen Fuhrpark gut steuert und Fahrzeuge gut pflegt, kann unter dem Strich trotzdem sparen.

Was passiert, wenn das Auto bei der Rückgabe kleine Mängel hat?

Das hängt vom Vertrag ab, aber oft werden kleinere Kratzer oder Dellen als übermäßiger Verschleiß gewertet – und mindern den Restwert. Am besten: Dokumentieren Sie Zustand und Pflege, und lassen Sie das Auto vorher bei Bedarf fachgerecht aufbereiten.

Kann ich das Auto am Ende einfach selbst kaufen, um eine Nachzahlung zu vermeiden?

Manche Verträge erlauben das, andere nicht – oder nur zu einem vorher definierten Kaufpreis. Klären Sie das vor Vertragsschluss, falls Sie erwägen, das Fahrzeug zu übernehmen.

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