Amortisation beschreibt den schrittweisen Abbau von Schulden gemäß eines festgelegten Plans, wie es oft beim Leasing der Fall ist. Bei Leasingverträgen wird zwischen Vollamortisationsverträgen (VA) und Teilamortisationsverträgen (TA) unterschieden.
In einem Vollamortisationsvertrag wird das Leasingobjekt innerhalb einer bestimmten, festen Laufzeit durch die Leasingzahlungen komplett abbezahlt. Alle anfallenden Kosten, wie Anschaffungskosten und Zinsen, werden vom Leasingnehmer getragen. Eine zusätzliche Schlusszahlung ist nicht notwendig.
Im Gegensatz dazu decken bei einem Teilamortisationsvertrag die vereinbarten Leasingraten nicht die gesamten Kosten des Leasinggebers ab. Nur ein Teil der Kosten wird über die Raten amortisiert. Am Ende der Laufzeit kann eine Rest- oder Schlussrate fällig sein, was auch als Restwert-Leasing bezeichnet wird. Diese Rate berechnet sich aus dem Restwert des Leasinggegenstands und den bis dahin geleisteten Zahlungen. Eine vollständige Amortisation am Ende des Vertrags kann entweder durch eine Restwertgarantie des Leasingnehmers oder ein Andienungsrecht des Leasinggebers sichergestellt werden.