Der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs ist der vom Hersteller empfohlene Verkaufspreis bei Erstzulassung, inklusive aller Sonderausstattungen und der Umsatzsteuer. Dieser Preis dient als Richtwert, jedoch liegt der tatsächliche Verkaufspreis oft darunter, da Händler in der Regel Rabatte anbieten.

Im Bereich des Gewerbeleasings hat der Bruttolistenpreis eine besondere Bedeutung, vor allem wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird. In Deutschland wird beispielsweise für die Berechnung des geldwerten Vorteils, der als Einkommen versteuert werden muss, häufig die 1-Prozent-Methode angewendet. Dabei wird monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als zu versteuernder Betrag für die private Nutzung angesetzt. Dies verdeutlicht, wie wichtig der Bruttolistenpreis für steuerliche Bewertungen im Kontext der Fahrzeugnutzung ist.