Inkasso bezeichnet die geschäftsmäßige Eintreibung oder Einziehung von fälligen Forderungen, wie zum Beispiel offenen Rechnungen. Es ist ein Teilbereich des Debitorenmanagements, das auch die Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen umfasst. Kreditinstitute führen im Rahmen des Inkassogeschäfts Bankgeschäfte durch, wie den Einzug von Zahlungspapieren wie Lastschriften, Schecks, Zins- und Dividendenscheinen sowie fälligen Schuldverschreibungen. Beim Factoring übernimmt in der Regel der Factor das Inkasso zusammen mit anderen Funktionen des Debitorenmanagements.