Der Leasinggeber ist die Partei, die im Leasingvertrag Eigentümer des Vermögenswerts ist und diesen an den Leasingnehmer vermietet. In der Regel behält der Leasinggeber das Eigentumsrecht an dem geleasten Gut und ist befugt, Leasingraten zu verlangen und die Vertragsbedingungen durchzusetzen.