Firmenwagen im Homeoffice – Was steuerlich wirklich gilt
Wird ein Firmenwagen im Homeoffice genutzt, wird der geldwerte Vorteil häufig voll versteuert. Das muss aber nicht sein. Denn wer nur selten zur Arbeit fährt, kann unter Umständen auf die günstigere 0,002%-Regel wechseln. Wichtig ist, inwiefern eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt und wie oft diese tatsächlich angefahren wird. Ein elektronisches Fahrtenbuch hilft, das nachzuweisen.
Firmenwagen im Homeoffice: Das Wichtigste in Kürze
- Wer weniger als 15 Mal pro Monat zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, spart durch die 0,002%-Regelung statt der pauschalen 0,03%-Versteuerung deutlich Steuern
- Ohne erste Tätigkeitsstätte oder bei reinem Außendienst entfällt die Versteuerung des Arbeitswegs vollständig
- Ein Fahrtenbuch reduziert die Steuerlast, wenn das Fahrzeug selten privat genutzt oder nur vereinzelt ins Büro gefahren wird
- LeasingCockpit erleichtert die Dokumentation durch automatische Fahrterfassung und sicheren Datenexport für das Finanzamt
Wie wird ein Firmenwagen im Homeoffice versteuert?
Ein Firmenwagen im Homeoffice wird steuerlich grundsätzlich wie bei Büroarbeit behandelt. Das gilt auch dann, wenn das Auto kaum für Fahrten ins Büro genutzt wird. In der Regel wird der geldwerte Vorteil pauschal berechnet: 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz für jeden Monat, in dem das Fahrzeug zur Verfügung steht.
Wann kann die 0,03%-Versteuerung entfallen oder reduziert werden?
Wer weniger als 15 Mal im Monat zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, kann unter bestimmten Bedingungen zur günstigeren 0,002%-Regelung wechseln. Diese reduziert den geldwerten Vorteil erheblich, da nur die tatsächlichen Fahrten versteuert werden.
Voraussetzung ist, dass:
- der Arbeitgeber die Anzahl der Fahrten ins Büro schriftlich bestätigt
- ein Nachweis über die Fahrtage geführt wird (z.B. durch ein elektronisches Fahrtenbuch)
- keine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber erfolgt
Praxisbeispiel:
Ein Mitarbeiter fährt im Monat nur an sechs Tagen ins Büro. Bei einem Bruttolistenpreis von 40.000€ und 20km Entfernung ergibt sich:
| Regelung | Berechnung | Monatlicher geldwerter Vorteil |
|---|---|---|
| 0,03 %-Regelung | 40.000 × 0,03 % × 20 km | 240 |
| 0,002 %-Regelung | 40.000 × 0,002 % × 20 km × 6 Tage | 96 |
Ergebnis: Die 0,002%-Regelung spart in diesem Beispiel 144€ monatlich.
Was ist die 0,002 %-Regelung bei Dienstwagen im Homeoffice?
Die 0,002%-Regelung erlaubt es, den geldwerten Vorteil für den Arbeitsweg nur an tatsächlichen Büroarbeitstagen zu versteuern. Sie gilt, wenn der Dienstwagen im Homeoffice an höchstens 15 Tagen im Monat für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte genutzt wird. Statt der pauschalen Versteuerung mit 0,03% pro Entfernungskilometer und Monat fällt dann nur 0,002% pro Tag an.
Voraussetzungen für die 0,002%-Regelung:
- Der Arbeitgeber bestätigt die Anzahl der Fahrten ins Büro schriftlich
- Die Tage mit Arbeitsweg sind nachvollziehbar dokumentiert (z. B. per elektronischem Fahrtenbuch)
- Es liegt keine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber vor
Vergleich: 0,03%-Regelung vs. 0,002%-Regelung
| Regelung | Besteuerung | Voraussetzung | Vorteil |
|---|---|---|---|
| 0,03 %-Regelung | Monatlich pauschal für jeden Entfernungskilometer | Wird automatisch angewendet, wenn keine andere Regel gewählt wird | Einfach, aber teuer bei wenigen Fahrten |
| 0,002 %-Regelung | Nur an tatsächlichen Tagen mit Arbeitsweg | Max. 15 Tage Büro, Nachweis nötig | Spart Steuern bei Homeoffice oder Außendienst |
Beispielrechnung: Firmenwagen beim Homeoffice
Ausgangsdaten:
- Bruttolistenpreis: 40.000€
- Entfernung zum Büro: 20km
- Arbeitstage im Büro: 6 pro Monat
| Regelung | Berechnung | Monatlicher geldwerter Vorteil |
|---|---|---|
| 0,03 %-Regelung | 40.000 € × 0,03 % × 20 km = 240 € | 240 € |
| 0,002 %-Regelung | 40.000 € × 0,002 % × 20 km × 6 Tage = 96 € | 96 € |
Ergebnis: Mit der 0,002%-Regelung spart die Person in diesem Beispiel pro Monat 144€ geldwerten Vorteil.
Kann die erste Tätigkeitsstätte das Homeoffice sein?
Die erste Tätigkeitsstätte ist der steuerlich relevante Ort, zu dem ein Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Dabei kann es sich um eine feste Betriebsstätte des Arbeitgebers oder unter bestimmten Bedingungen auch um einen Homeoffice-Arbeitsplatz handeln.
Wann gilt das Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte?
Das Homeoffice kann als erste Tätigkeitsstätte anerkannt werden, wenn:
- der Arbeitgeber den Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld offiziell zuweist,
- dort mindestens ein Drittel der Arbeitszeit regelmäßig verbracht wird,
- der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und
- vertraglich oder per Weisung keine andere feste Tätigkeitsstätte besteht.
Auswirkungen auf die Versteuerung des Firmenwagens
Wird das Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte anerkannt, entfällt der geldwerte Vorteil für Fahrten dorthin. Denn dann liegt keine Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im steuerlichen Sinn vor. Fahrten zu einem Kunden oder Projektort gelten in dem Fall als Auswärtstätigkeiten und sind nicht mit der 0,03%-Regelung zu versteuern.
Achtung: Die Anerkennung durch das Finanzamt ist streng und wird oft hinterfragt. Eine dokumentierte Regelung im Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers sind hilfreich.
Dienstwagen im Homeoffice – Was gilt bei keiner ersten Tätigkeitsstätte oder Außendienst?
Wer dauerhaft im Homeoffice arbeitet oder fast ausschließlich im Außendienst tätig ist, hat häufig keine erste Tätigkeitsstätte im steuerlichen Sinn. Das beeinflusst die Bewertung des geldwerten Vorteils erheblich.
Wann liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor?
Eine erste Tätigkeitsstätte ist ein fester Ort beim Arbeitgeber, der regelmäßig aufgesucht wird. Wer keinen solchen Ort hat, etwa weil das Büro nur selten oder unregelmäßig genutzt wird, gilt steuerlich als ohne feste Arbeitsstätte.
Auswirkungen auf die Firmenwagenversteuerung
Angestellte, die dauerhaft im Homeoffice arbeiten und ihren Firmenwagen versteuern möchten, müssen diese Auswirkungen beachten:
- Wird kein Büro regelmäßig angefahren, entfällt die Pauschale von 0,03% komplett.
- Auch die 0,002%-Regel kommt nicht zum Einsatz, da keine Fahrt zur Arbeitsstätte vorliegt.
- Alle Fahrten gelten als Dienstreisen, auch die zum Betriebssitz.
- Ein Fahrtenbuch ist in diesem Fall zwingend notwendig.
Dienstwagen im Außendienst
Außendienstmitarbeiter fahren typischerweise direkt zu Kunden oder Projekten. Ohne festen Büroarbeitsplatz entfällt die Versteuerung des Arbeitswegs. Allerdings müssen diese Fahrten idealerweise online als dienstlich dokumentiert sein.
Vorteil: Ohne erste Tätigkeitsstätte reduziert sich der geldwerte Vorteil auf die private Nutzung des Fahrzeugs, was die monatliche Steuerlast deutlich senken kann.
Wann entfällt die Entfernungspauschale bei Dienstwagen und Homeoffice?
Die Entfernungspauschale ist ein steuerlicher Abzug, den Arbeitnehmer unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend machen können. Bei einem Dienstwagen wirkt sich diese Pauschale jedoch indirekt aus, da sie die Steuerlast nicht direkt senkt und lediglich den geldwerten Vorteil beeinflusst.
Wann wird keine Entfernungspauschale angesetzt?
Die Entfernungspauschale entfällt:
- wenn das Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte anerkannt ist
- wenn im Arbeitsvertrag keine feste Tätigkeitsstätte definiert ist (z.B. bei Außendienst)
- wenn die Fahrt zu einem wechselnden Einsatzort führt
Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet vier Tage pro Woche im Homeoffice und fährt einmal wöchentlich ins Büro. Wird das Büro im Vertrag nicht als erste Tätigkeitsstätte geführt, entfällt die Entfernungspauschale komplett. Gleiches gilt für Dienstwagen, die nur für Fahrten zu Kunden verwendet werden.
Zusammenhang mit der 0,002%-Regelung
Wird die Entfernungspauschale nicht genutzt, kann auch keine pauschale Versteuerung über die 0,03%-Regelung zustande kommen. In solchen Fällen bietet sich meist die 0,002 %-Regel an. Vorausgesetzt, die Nachweise stimmen.
Fahrtenbuch statt Pauschale – Wann lohnt es sich im Homeoffice?
Wer einen Firmenwagen im Homeoffice nutzt, zahlt mit der pauschalen 1%-Regel oft zu viel. Gerade im Homeoffice kann das Fahrtenbuch helfen, eine fairere Dienstwagenbesteuerung zu erreichen. Denn diese Methode berücksichtigt keine tatsächliche Nutzung, ganz gleich wie häufig das Fahrzeug bewegt wird, sei es täglich oder nur gelegentlich.
Warum die 1%-Regelung im Homeoffice teuer wird
Die pauschale Versteuerung basiert allein auf dem Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Der tatsächliche Anteil privater oder geschäftlicher Nutzung ist nicht relevant. Wer also wenige Fahrten unternimmt, etwa wegen Homeoffice, Teilzeit oder Außendienst, zahlt häufig mehr, als es dem realen Vorteil entspricht.
Wann lohnt sich das Fahrtenbuch?
Ein Fahrtenbuch dokumentiert die tatsächliche Nutzung und erlaubt eine präzisere Berechnung des geldwerten Vorteils. Das lohnt sich vor allem in diesen Fällen:
- das Fahrzeug wird selten privat genutzt (z.B. unter 30%)
- der Arbeitsweg entfällt oder wird nur selten gefahren
- keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt
- Außendienst ohne festen Büroarbeitsplatz
Vorteile des Fahrtenbuchs im Überblick
- Versteuerung nur auf den tatsächlichen Privatanteil
- keine pauschale Arbeitsweg-Besteuerung, wenn keine regelmäßigen Bürofahrten
- klare Nachweise bei Rückfragen durch das Finanzamt
- steuerlich günstiger bei überwiegend dienstlicher Nutzung
Für wen ist das Fahrtenbuch sinnvoll?
- Angestellte mit Dienstwagen und Homeoffice, die nur selten ins Büro fahren
- Außendienstmitarbeiter ohne feste Tätigkeitsstätte
- Mitarbeitende mit wechselnden EinsatzortenNutzer, die ihr
- Fahrzeug vorwiegend beruflich einsetzen
Tipp: Die Kombination aus Fahrtenbuch und 0,002%-Regelung kann im Homeoffice sehr attraktiv sein. Vor allem, wenn unter 15 Fahrten zur Arbeitsstätte pro Monat stattfinden.
Firmenwagen im Homeoffice: Steuer sparen durch Nachweise
Wer seinen Firmenwagen im Homeoffice nutzt, muss nicht zwangsläufig den vollen geldwerten Vorteil versteuern. Mit der richtigen Dokumentation lassen sich oft erhebliche Beträge sparen:
- Weniger als 15 Fahrten ins Büro pro Monat: Dann kann die 0,002%-Regelung angewendet werden, die günstiger als die Pauschale ist.
- Kein fester Büroarbeitsplatz: Gibt es keine erste Tätigkeitsstätte, entfällt die Versteuerung für den Arbeitsweg vollständig.
- Fahrtenbuch statt Schätzung: Wer die tatsächliche Nutzung mit einem Fahrtenbuch belegt, zahlt nur für die private Nutzung Steuern.
LeasingCockpit bietet dafür ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch erfasst, rechtskonforme Exporte erstellt und steuerlich relevante Daten an einem Ort bereitstellt. Ideal für alle, die ortsunabhängig arbeiten und steuerlich auf Nummer sicher gehen wollen.
Firmenwagen im Homeoffice – Häufige Fragen und Antworten
Gilt der geldwerte Vorteil auch bei selten genutztem Firmenwagen im Homeoffice?
Ja, der geldwerte Vorteil fällt grundsätzlich an, sobald ein Firmenwagen auch privat genutzt werden darf. Eine Reduzierung ist nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte selten stattfinden.
Müssen Fahrten vom Homeoffice zu Kunden dokumentiert werden?
Ja, solche Fahrten gelten steuerlich als Dienstreisen und müssen nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Das ist wichtig, um den privaten Nutzungsanteil korrekt zu bestimmen und steuerlich sauber zu erfassen.
Können Teilzeitkräfte die 0,002%-Regel anwenden?
Ja, wenn sie an maximal 15 Tagen pro Monat zur ersten Tätigkeitsstätte fahren und dies vom Arbeitgeber bestätigt wird. Die Tage mit Arbeitsweg müssen einzeln belegt werden, etwa über ein Fahrtenbuch.
Wann erkennt das Finanzamt das Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte an?
Nur, wenn das Homeoffice durch den Arbeitgeber fest zugewiesen wurde und regelmäßig genutzt wird. Die Nutzung muss klar belegt werden, zum Beispiel durch Arbeitsvertrag oder ergänzende Vereinbarungen.
Welche Nachweise sind bei Firmenwagen im Homeoffice erforderlich?
Erforderlich sind unter anderem eine Bestätigung des Arbeitgebers zur Büroanwesenheit, eine lückenlose Dokumentation der Fahrten und gegebenenfalls ein Nachweis zur Ausstattung des Homeoffice. Diese Dokumente dienen als Grundlage für die steuerliche Bewertung.
Wie unterstützt LeasingCockpit bei der Fahrtenbuchführung im Homeoffice?
LeasingCockpit zeichnet dienstliche und private Fahrten automatisch auf und trennt sie eindeutig nach Zweck. Diese Daten können exportiert und bei steuerlichen Prüfungen verwendet werden.
Welche Vorteile bietet LeasingCockpit bei steuerlichen Prüfungen?
LeasingCockpit speichert alle Fahrten manipulationssicher und erstellt Exporte im anerkannten Format für das Finanzamt. Damit lassen sich auch rückwirkend alle dienstlichen und privaten Fahrten strukturiert vorlegen.
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