5 Möglichkeiten, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden


Leasing-Experte
Ihr Leasingvertrag läuft noch, aber das Auto brauchen Sie nicht mehr? Oder können oder wollen es nicht mehr halten? Einfach kündigen geht nicht. In diesem Artikel erfahren Sie,
welche 5 Möglichkeiten es gibt, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden – bei einigen sogar finanziell verschmerzbar.
Leasingvertrag vorzeitig beenden – Das Wichtigste in Kürze
- Eine ordentliche Kündigung ist meist ausgeschlossen. Es gibt aber mehrere Möglichkeiten: Leasingübernahme durch Dritte, vorzeitiger Fahrzeugkauf, einvernehmliche Vertragsauflösung, Sonderregelungen im Vertrag, Rückgabe bei Herstellerwechsel.
- Die Kosten variieren: Finanzielle Belastung, Zustimmung des Leasinggebers und Zustand des Fahrzeugs sind entscheidend.
- Vertragsbedingungen sollten genau geprüft werden. Sie sollten mit dem Leasinggeber sprechen und Alternativen vergleichen.
Leasingvertrag vorzeitig beenden: Unterschied zur Kündigung
Wenn Sie einen Leasingvertrag abgeschlossen haben, gehen Sie eine vertraglich festgelegte Bindung ein, in der Regel über 24, 36 oder 48 Monate. Während dieser Laufzeit ist der Vertrag verbindlich. Doch was passiert, wenn sich Ihre Situation ändert und Sie das Fahrzeug nicht mehr benötigen oder leisten können?
Kündigung ist nicht gleich Beendigung
Zunächst wichtig: Eine vorzeitige Beendigung ist nicht automatisch eine Kündigung im rechtlichen Sinne. Die meisten Leasingverträge, insbesondere Kilometerleasingverträge, schließen eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit vertraglich aus. Das heißt: Eine reguläre Kündigung ist in der Praxis oft gar nicht möglich.
Tipp: Was doch möglich ist, sowie Grenzfälle und Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung, lesen Sie in unserem Artikel zur Kündigung von Leasingverträgen.
Es gibt unterschiedliche Wege, wie ein Leasingvertrag faktisch vorzeitig beendet werden kann, ohne dass formal eine Kündigung erfolgt. Dazu gehören etwa eine Vertragsübertragung, eine vorzeitige Ablöse durch Kauf oder eine einvernehmliche Vertragsaufhebung mit dem Leasinggeber.
Diese Optionen setzen allerdings entweder die Zustimmung des Leasinggebers oder andere Voraussetzungen voraus und sind mit teils erheblichen Kosten verbunden.

Warum werden Leasingverträge vorzeitig beendet?
Es gibt viele Situationen, in denen Leasingnehmer vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen wollen oder müssen. Die folgenden Gründe kommen immer wieder vor:
Geschäftliche Veränderungen:
- Das Fahrzeug wird im Unternehmen nicht mehr benötigt (z. B. bei Personalabbau, Projektende, Geschäftsaufgabe oder Standortschließung)
- Umstrukturierung der Firmenflotte (z. B. Umstieg auf Poolfahrzeuge oder andere Transportmittel)
Private Veränderungen:
- Arbeitsplatzwechsel oder längere Auslandsentsendung
- Trennung oder Scheidung bei gemeinsam genutztem Fahrzeug
- Krankheit oder Tod des Leasingnehmers (bzw. des Fahrers bei gewerblicher Nutzung)
Finanzielle Gründe:
- Unerwartete Einkommensverluste (z. B. durch Arbeitslosigkeit, Auftragseinbruch bei Selbstständigen)
- Leasingrate ist dauerhaft zu hoch oder wird durch andere finanzielle Belastungen problematisch
Fahrzeugbezogene Gründe:
- Das Fahrzeug entspricht nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf (z. B. zu groß, zu klein, falsche Ausstattung)
- Technische Probleme oder Mängel, die zwar keine rechtliche Kündigung begründen, aber den Alltag massiv beeinträchtigen
- Unzufriedenheit mit Service, Wartungskosten oder Verbrauch
Wechselwunsch:
- Umstieg auf ein neues Modell, z. B. Elektro- oder Hybridfahrzeug
- Leasingangebot eines anderen Herstellers oder Händlers mit besseren Konditionen
- Wunsch nach Fahrzeugkauf statt Leasing
Externe Ereignisse:
- Totalschaden oder Diebstahl (führt meist zur außerordentlichen Vertragsbeendigung)
- Gesetzesänderungen oder Förderstopp (z. B. bei E-Auto-Förderung), die Leasingnutzung unattraktiv machen
Optionen: Wie kann man einen Leasingvertrag vorzeitig beenden?
Ein Leasingvertrag kann vorzeitig beendet werden durch: Die Übernahme durch Dritte, eine vorzeitige Ablösung durch Kauf des Fahrzeugs, die Einigung mit dem Leasinggeber, Sonderregelungen im Leasingvertrag oder eine Rückgabe mit Abstandszahlung.
#1 Leasingübernahme durch Dritte (Vertragsübertragung)
Eine der bekanntesten und praktikabelsten Möglichkeiten ist die Leasingübernahme: Ein Dritter, privat oder gewerblich, übernimmt den bestehenden Leasingvertrag zu den vereinbarten Konditionen. Das Fahrzeug, der Vertrag und alle Rechte und Pflichten werden an die neue Person übertragen.
Voraussetzungen:
- Zustimmung des Leasinggebers ist zwingend erforderlich
- Bonitätsprüfung des neuen Leasingnehmers
- Restlaufzeit sollte attraktiv sein (meist unter 24 Monaten)
- Fahrzeugzustand muss marktgerecht sein (Wartung, Schäden, Laufleistung)
Vorteile:
- Keine oder nur geringe Kosten für den bisherigen Leasingnehmer
- Vertrag wird vollständig abgegeben, kein Restwert-Risiko, keine Rückgabeprobleme
Tipp: Übernahmeportale wie LeasingMarkt.de, LeasingTime.de, AutoScout24 und andere bieten passende Plattformen mit großer Reichweite.
Nachteile:
- Es braucht einen passenden Interessenten (dauert je nach Fahrzeugtyp)
- Bei schlechter Bonität oder unattraktiven Vertragskonditionen kann die Übernahme scheitern
- Häufig wird eine Bearbeitungsgebühr durch den Leasinggeber fällig (z. B. 250–400 €)

#2 Vorzeitige Ablösung durch Kauf des Fahrzeugs
Ein anderer Weg ist der Kauf des Leasingfahrzeugs, entweder durch den Leasingnehmer selbst oder einen Dritten. Damit wird der Vertrag beendet, und das Fahrzeug geht in das Eigentum des Käufers über.
So läuft das ab:
- Der Leasinggeber nennt den aktuellen Ablösebetrag (Restleasingraten + Restwert)
- Der Käufer zahlt diesen Betrag an die Leasinggesellschaft
- Das Fahrzeug wird abgelöst, das Vertragsverhältnis endet
Vorteile:
- Sofortige Beendigung des Leasingvertrags
- Leasingnehmer kann das Fahrzeug weiter nutzen oder verkaufen
- Kein Risiko mehr bei Rückgabe (z. B. wegen Schäden oder Minderwert)
Nachteile:
- Hoher Kapitalbedarf auf einen Schlag
- Marktwert kann unter dem Ablösebetrag liegen, dann entsteht ein Verlust
- Fahrzeug muss oft vollständig bezahlt werden (keine Ratenzahlung möglich)

#3 Einigung mit dem Leasinggeber (individuelle Vertragsaufhebung)
Manche Leasinggesellschaften sind offen für eine einvernehmliche Vertragsbeendigung gegen eine Abstandszahlung, vor allem bei gewerblichen Kunden oder langjährigen Geschäftsbeziehungen.
Typischer Ablauf:
- Der Leasingnehmer stellt einen Antrag auf vorzeitige Vertragsbeendigung
- Der Leasinggeber kalkuliert die verbleibenden Raten, Kosten und ggf. den Fahrzeugwert
- Bei Einigung erfolgt Rückgabe und Vertragsauflösung
Vorteile:
- Schnelle Lösung bei klarer Kalkulation
- Keine Notwendigkeit, einen Dritten zu finden oder das Fahrzeug zu kaufen
Nachteile:
- Abstandszahlungen können mitunter hoch ausfallen (oft 50–80 % der Restleasingkosten)
- Verhandlungsspielraum hängt stark vom Anbieter ab (z. B. VW Leasing, ALD, Sixt, Santander)
- Keine einheitliche Praxis, jede Gesellschaft entscheidet selbst

#4 Sonderregelungen im Leasingvertrag
Beim Wunsch der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Einige Verträge enthalten Sonderkündigungsrechte oder spezielle Regelungen für besondere Fälle, zum Beispiel:
- Totalschaden oder Diebstahl (führt meist zur außerordentlichen Kündigung durch die Leasinggesellschaft)
- Längere Arbeitsunfähigkeit oder schwerwiegende Krankheit (nur in Ausnahmefällen mit Kulanzlösung)
- Laufzeitverkürzung bei gewerblichem Leasing (z. B. in VW- oder BMW-Flottenverträgen möglich)
- Tod des Leasingnehmers (Vertrag wird meist aufgelöst oder an Erben übertragbar)
Wichtig: Sonderregelungen sind selten standardisiert. Prüfen Sie die AGB und sprechen Sie mit Ihrem Leasinggeber, bevor Sie kündigen oder auf eigene Faust handeln.

#5 Rückgabe mit Abstandszahlung oder Fahrzeugwechselprogramme
Einige Hersteller und Händler bieten sogenannte Rücknahme- oder Wechselprogramme an. Dabei wird das Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben, wenn gleichzeitig ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen wird. Beispiele:
- Mercedes Junge Sterne Leasingwechsel
- Audi LeasingwechselbonusHyundai Frühzeitig Raus
- Programm
- Renault Frühwechsel-Prämie
- Volkswagen Wechselbonus
Vorteile:
- Wechsel auf aktuelles Modell
- Teils Übernahme der Restkosten durch Hersteller
- Keine klassische Kündigung erforderlich
Nachteile:
- Bindung an denselben Hersteller oder Händler
- Neue Leasingkonditionen oft nicht günstiger
- Altfahrzeug muss in gutem Zustand sein

Tipp: Unternehmer verpassen bei Leasingverträgen nie wieder Fristen und Termine mit LeasingCockpit.
Beispielrechnungen: Was kostet es, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden?
Aufseiten des Leasinggebers steht hinter jedem Vertrag eine sehr genaue Kalkulation, die schlussendlich gewinnbringend sein soll. Einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden, ist daher tendenziell ein Minusgeschäft für den Leasingnehmer.
Beispielrechnung: Leasingvertrag vorzeitig beenden bei VW
Damit Sie besser einschätzen können, was realistisch auf Sie zukommen kann, hier ein typisches Szenario mit drei unterschiedlichen Wegen für den Ausstieg.
Ausgangssituation
- Gewerbliches Kilometerleasing über 36 Monate
- Fahrzeug: VW Passat Variant 2.0 TDI
- Monatliche Rate: 450 € netto
- Laufzeit verbleibend: 12 Monate
- Restwert laut Vertrag: ca. 16.000 €
- Marktwert laut Schwacke: 14.000 €
1. Möglichkeit: Leasingübernahme durch Dritte
- Aufwand: Inserat + ggf. Aufbereitungskosten (ca. 300–800 €)
- Bearbeitungsgebühr des Leasinggebers: ca. 450 €
- Gesamtkosten für den Ausstieg: ca. 750–1.250 € + eventuelle Forderungen des Dritten nach Fahrzeugreinigung, Ausbesserungen usw.
Risiko: Sie finden keinen Nachfolger, oder nur mit Zugeständnissen (z. B. Ratenzuschuss).
2. Möglichkeit: Vorzeitige Ablösung durch Kauf
- Ablösebetrag (vereinfacht gerechnet): 12 x 450 € + kalkulierter Restwert = ca. 21.400 €
- Marktwert des Fahrzeugs: 14.000 €
- Verkaufserlös bei privater Veräußerung: ggf. max. 14.500
- €Verlust: ca. 6.900–7.400 €, der selbst ausgeglichen werden muss
Risiko: Geringere Verkaufserlöse, zusätzlicher Aufwand bei Veräußerung.
3. Möglichkeit: Einvernehmliche Vertragsaufhebung durch den Leasinggeber
- Kalkulierte Vorfälligkeitsentschädigung: häufig 50–80 % der Restkosten
- In unserem Beispiel: 12 x 450 € = 5.400 €
- Kulanzregelung (z. B. 70 %): Zahlung ca. 3.800 €
- Kosten: ca. 3.800 €
Risiko: Keine Garantie, dass Leasinggeber zustimmt; Verhandlung erforderlich.
Typische Fallstricke beim vorzeitigen Leasingvertragsende
- Restwertproblematik: Wenn der kalkulierte Restwert im Vertrag höher festgelegt wurde als der tatsächliche Marktwert nun ist, entsteht bei vorzeitiger Ablösung oft ein spürbarer Verlust.
- Leasinggeber ist nicht verpflichtet, kulant zu sein: Es gibt kein gesetzliches Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung ohne wichtigen Grund.
- Fehlende Bonität beim Übernehmer: Viele Übernahmen scheitern, weil der neue Leasingnehmer von der Bank abgelehnt wird.
- Schlechter Fahrzeugzustand: Schäden oder übermäßiger Verschleiß können den Rückgabewert senken oder eine Übernahme unattraktiv machen.
- Fehlende schriftliche Bestätigungen: Mündliche Zusagen haben bei Leasingverträgen keine rechtliche Wirkung. Jede Abmachung muss dokumentiert werden.
Juristische Möglichkeiten, den Auto Leasingvertrag vorzeitig zu beenden
Wenn wirtschaftliche oder persönliche Umstände eine Fortführung des Leasingvertrags unzumutbar machen, kann es sinnvoll sein, die rechtliche Seite prüfen zu lassen. In folgenden Fällen lohnt der Gang zum Anwalt:
- Unerwartete, schwerwiegende Änderung der Lebensverhältnisse (z. B. plötzliche Arbeitsunfähigkeit, Insolvenz, Todesfall in der Familie)
- Unklare oder missverständliche Vertragsklauseln (z. B. zur vorzeitigen Beendigung)
- Streit über Rückgabekonditionen oder überhöhte Ablöseforderungen
- Verdacht auf fehlerhafte Beratung beim Vertragsabschluss (z. B. Restwertfalle)
Ziel kann sein:
- Eine einvernehmliche vorzeitige Vertragsauflösung zu verhandeln
- Einen Härtefall geltend zu machen (§ 313 BGB: „Wegfall der Geschäftsgrundlage“)
- Unzulässige Vertragsklauseln anzufechten
Achtung: Leasinggeber sind nicht verpflichtet, auf soziale oder wirtschaftliche Gründe einzugehen. Nur eine klar belegbare, rechtlich tragfähige Argumentation kann eine Ausnahmelösung erwirken.
Urteile und Präzedenzfälle zur Beendigung von Leasingverträgen
Präzedenzfall 1: BGH-Urteil zur Versicherungsleistung bei Diebstahl
BGH, Urteil vom 9. September 2020 – VIII ZR 71/19
Sachverhalt: Ein Leasingnehmer hatte für sein geleastes Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung auf Neuwertbasis abgeschlossen. Nach dem Diebstahl des Fahrzeugs zahlte die Versicherung eine Entschädigung, die sowohl den Wiederbeschaffungswert als auch eine zusätzliche Neuwertentschädigung umfasste.
Kernaussage des Urteils: Der Bundesgerichtshof entschied, dass die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Neuwertentschädigung dem Leasingnehmer zusteht, nicht dem Leasinggeber. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Leasingnehmer die Versicherung auf eigene Initiative und Kosten abgeschlossen hat.
Relevanz: Dieses Urteil stärkt die Position von Leasingnehmern, indem es klarstellt, dass zusätzliche Versicherungsleistungen, die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehen, ihnen zustehen, sofern sie die Versicherung selbst abgeschlossen haben.
Präzedenzfall 2: OLG Köln zur Rückabwicklung bei Fahrzeugmängeln
OLG Köln, Urteil vom 20. Februar 2013 – 13 U 162/09
Sachverhalt: Ein Leasingnehmer stellte erhebliche Mängel an seinem geleasten Fahrzeug fest und erklärte daraufhin den Rücktritt vom Leasingvertrag gegenüber dem Autohaus. Das Autohaus widersprach dem Rücktritt, und der Fall landete vor Gericht.
Kernaussage des Urteils: Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass der Leasingnehmer keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Leasingvertrags hat, wenn er nicht zuvor den Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Lieferanten erklärt hat. In Leasingverträgen ist häufig geregelt, dass Mängelansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend gemacht werden müssen, da der Leasinggeber seine Mängelhaftungsansprüche an den Leasingnehmer abtritt.
Relevanz: Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des richtigen Vorgehens bei Mängeln am Leasingfahrzeug. Leasingnehmer müssen zunächst den Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Lieferanten erklären, bevor sie Ansprüche gegenüber dem Leasinggeber geltend machen können.
Zusammenfassung: So beenden Sie Ihren Kfz–Leasingvertrag möglichst günstig
Wie gezeigt gibt es Wege, wie Sie auch unabhängig von einer Kündigung einen Leasingvertrag beenden können. Welche Option sinnvoll ist, hängt immer von Ihrer Situation ab:
- Leasingübernahme ist meist der günstigste und sauberste Weg, sofern ein Nachfolger gefunden wird.
- Ablösung durch Kauf kann sich lohnen, wenn das Fahrzeug marktgängig ist und der Restwert realistisch kalkuliert wurde.
- Einvernehmliche Vertragsaufhebung ist vom Leasinggeber abhängig und oft teuer.
- Sonderregelungen und Wechselprogramme sollten geprüft werden, gerade bei herstellergebundenen Leasingverträgen.
- Juristische Wege sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll und nur mit klarer Strategie und professioneller Begleitung.
Was Sie jetzt konkret tun können:
- Vertrag prüfen: Gibt es Sonderkündigungsrechte, Rückgabeklauseln oder Kulanzoptionen?
- Gespräch mit dem Leasinggeber suchen: Je früher, desto besser – besonders bei wirtschaftlichen Problemen.
- Markt sondieren: Prüfen Sie den Fahrzeugwert, vergleichen Sie Alternativen und holen Sie Angebote ein.
- Nicht vorschnell handeln: Ein überstürzter Ausstieg kann teurer werden als eine durchdachte Übergabe oder ein strategischer Wechsel.
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Leasingvertrag vorzeitig beenden – Häufige Fragen und Antworten
Kann ich einen Leasingvertrag einfach kündigen?
In den meisten Fällen: nein. Die ordentliche Kündigung ist bei Kilometerleasing in der Regel ausgeschlossen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Totalschaden oder mit Zustimmung des Leasinggebers, ist eine vorzeitige Beendigung möglich.
Was ist die günstigste Möglichkeit, vorzeitig aus dem Leasingvertrag auszusteigen?
In der Praxis ist die Leasingübernahme durch Dritte meist die günstigste Variante. Sie geben den Vertrag an einen Nachfolger ab, übernehmen eventuell eine Gebühr und sind raus. Wichtig: Zustimmung des Leasinggebers erforderlich.
Was passiert, wenn ich die Leasingraten nicht mehr zahlen kann?
Sprechen Sie umgehend mit dem Leasinggeber. In Härtefällen sind Kulanzlösungen möglich, etwa Vertragsaufhebung gegen Abstandszahlung oder Umstieg in ein günstigeres Modell. Reagieren Sie frühzeitig, sonst drohen Mahnungen, Zwangsrückgabe und SCHUFA-Einträge.
Kann ich mein Leasingauto einfach verkaufen?
Nein, Sie sind nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Nur mit Zustimmung des Leasinggebers, etwa bei vorzeitiger Ablöse oder Vertragsübernahme, können Sie es weitergeben oder verkaufen.
Gibt es juristische Möglichkeiten, aus dem Leasingvertrag zu kommen?
Ja, aber nur in Ausnahmefällen: z. B. bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, wirtschaftlichem Totalschaden oder unzumutbaren Mängeln. Die Anforderungen sind hoch und eine rechtliche Prüfung ist in solchen Fällen erforderlich.
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