Das Andienungsrecht ermöglicht es dem Leasinggeber, dem Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit den Kauf des geleasten Objekts anzubieten. Bei Teilamortisationsverträgen decken die Leasingzahlungen des Leasingnehmers nur einen Teil der ursprünglichen Anschaffungskosten des Objekts ab. Daher wird oft ein Andienungsrecht in den Vertrag aufgenommen. Dieses Recht verpflichtet den Leasingnehmer, das Objekt zum nicht amortisierten Restwert zu kaufen.