Basel II und Basel III sind internationale Regulierungsstandards für Banken, die von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel, Schweiz, entwickelt wurden. Diese Standards legen fest, wie viel Eigenkapital Banken halten müssen, um verschiedene Arten von Risiken, einschließlich Kreditrisiken, zu decken. Das Ziel dieser Regelungen ist es, die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber finanziellen Schocks zu stärken, indem sicherstellt wird, dass sie ausreichend Kapital haben, um mögliche Verluste zu decken.

Die unter Basel II und Basel III eingeführten Anforderungen umfassen das Halten von mehr und qualitativ besserem Kapital, verbesserte Risikomanagementverfahren und strengere Offenlegungspflichten. Die Risiken werden dabei oft über interne Ratings bewertet, die die Banken für ihre Kreditnehmer erstellen. Diese Ratings helfen dabei, das Ausmaß des Risikos und somit auch die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals zu bestimmen.

Obwohl Leasinggesellschaften selbst nicht direkt den Basel II und III Vorschriften unterliegen, weil sie keine Kreditinstitute sind, kann Leasing dennoch einen indirekten Einfluss auf die Bilanzstruktur und damit auf das Rating eines Unternehmens haben. Unternehmen, die Leasing nutzen, könnten potenziell ihre Bilanzen optimieren und dadurch günstigere Finanzierungskonditionen erzielen, da Leasing bestimmte Bilanzpositionen wie Verschuldung beeinflussen kann.

Es ist wichtig, den spezifischen Kontext und die Anwendbarkeit der Basel II und III Vorschriften auf verschiedene Finanzinstitutionen zu verstehen, insbesondere im Hinblick darauf, wie diese Vorschriften auf Leasinggesellschaften und andere Finanzdienstleistungsunternehmen außerhalb des traditionellen Bankensektors angewendet werden.