Bei der privaten Nutzung eines geschäftlich finanzierten Fahrzeugs, das überwiegend für dienstliche Zwecke (mehr als 50 Prozent) genutzt wird, muss die private Nutzung versteuert werden. Wer sich dagegen entscheidet, ein detailliertes Fahrtenbuch zu führen, muss eine Pauschalbesteuerung in Kauf nehmen. Diese beträgt ein Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises pro Monat für die private Nutzung. Zusätzlich werden 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte besteuert.