Bei der privaten Nutzung eines gewerblich finanzierten Fahrzeugs müssen nicht geschäftliche Fahrten, sofern der Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent für Dienstfahrten genutzt wird, immer versteuert werden. Wenn man sich entscheidet, kein detailliertes Fahrtenbuch zu führen, wird stattdessen eine Pauschalsteuer fällig. Diese beträgt ein Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises. Hinzu kommen zusätzlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für mögliche Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte.