Der Leasingnehmer ist die Person oder das Unternehmen, die/ das den geleasten Vermögenswert vom Leasinggeber mietet. Der Leasingnehmer hat das Recht, den Vermögenswert während der Vertragslaufzeit zu nutzen, besitzt jedoch nicht das Eigentum daran. Er ist verpflichtet, die Leasingraten zu bezahlen und die vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten.