Ein Finanzierungsvertrag im Leasing ist eine spezielle Form des Leasingvertrags, bei dem die wesentliche Absicht darin besteht, einem Leasingnehmer die Nutzung eines Wirtschaftsguts zu ermöglichen, während die Kosten über die Laufzeit des Vertrags verteilt werden. Diese Art des Leasings ähnelt einem Ratenkredit, da der Leasingnehmer die Anschaffungskosten des Objekts über die Laufzeit in regelmäßigen Raten begleicht, die häufig einen Zinsanteil enthalten.
Im Rahmen eines Finanzierungsvertrags wird in der Regel kein vollständiger Kaufpreis für das Leasingobjekt während der Laufzeit gezahlt. Stattdessen zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Rate, die sich aus einem Finanzierungsanteil (zur Deckung des Kaufpreises des Objekts) und einem Zinsanteil (für die Kapitalbereitstellung durch den Leasinggeber) zusammensetzt. Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer häufig das Leasingobjekt zu einem vorher festgelegten Restwert kaufen, ihn zurückgeben oder den Leasingvertrag unter neuen Bedingungen verlängern.
Diese Art des Leasings wird oft genutzt, um die Liquidität zu schonen und gleichzeitig das betreffende Wirtschaftsgut effektiv im Geschäftsbetrieb einzusetzen. Der Leasingnehmer profitiert von steuerlichen Vorteilen, wie dem Absetzen der Leasingraten als Betriebsausgaben, und behält gleichzeitig die Flexibilität, am Ende der Laufzeit Entscheidungen basierend auf dem Zustand und Bedarf an das Wirtschaftsgut zu treffen.