Eine Anschlussfinanzierung bietet dem Leasingnehmer die Möglichkeit, den Restwert des Leasingobjekts am Ende der Vertragslaufzeit durch eine Finanzierung zu begleichen. Dies erfolgt durch die Zahlung monatlicher Raten, nach deren Beendigung das Fahrzeug in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht. Dabei jedoch gilt, dass es kein automatisches Recht auf eine Anschlussfinanzierung gibt; die Zustimmung des Leasinggebers ist dafür erforderlich.