Nach dem Ablauf der im Leasingvertrag festgelegten Laufzeit steht der Leasingnehmer vor der Entscheidung, das Fahrzeug zu übernehmen und den vereinbarten Restbetrag zu bezahlen oder es an die Leasinggesellschaft zurückzugeben. Entscheidet sich der Leasingnehmer für die Rückgabe, wird das Fahrzeug als Leasingrückläufer bezeichnet.