Wenn ein Leasing-Geber die festgelegten „Grenzwerte“ gemäß den Leasing-Erlassen einhält, bedeutet dies, dass das Leasing-Objekt in seiner Bilanz aktiviert wird. Diese Aktivierung des Leasing-Objekts beim Leasing-Geber führt dazu, dass für den Leasing-Nehmer der Bilanzneutralitätseffekt, auch bekannt als Off-Balance-Effekt, entsteht. Dadurch wird das Leasing-Objekt nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers geführt, was dazu führt, dass sich weder die Eigenkapitalquote noch der Verschuldungsgrad des Leasing-Nehmers ändert.
Die Leasingzahlungen werden vom Leasing-Nehmer in der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht. Dies hat den Vorteil, dass es die Liquidität und möglicherweise auch die steuerliche Belastung des Leasing-Nehmers verbessert. Obwohl das Leasing-Objekt selbst nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers erscheint, müssen dennoch alle wesentlichen Leasing-Verpflichtungen im Anhang des Jahresabschlusses detailliert dargelegt werden. Diese Transparenz gewährleistet, dass externe Betrachter, wie Investoren und Kreditgeber, ein vollständiges Bild der finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens erhalten.