Die Entscheidungsgewalt über das Leasingobjekt liegt beim Leasinggeber, da er der Eigentümer des Objekts ist. Der Leasingnehmer hingegen hat eine Nutzungs- oder Gebrauchsoption. Während der Laufzeit des Leasingvertrags zahlt der Leasingnehmer die vereinbarten Leasingraten für das geleasten Objekt, beispielsweise ein Fahrzeug. Nach Ablauf der Laufzeit kann der Leasingnehmer wählen, ob er das Objekt weiter nutzen möchte oder ob er beim Leasinggeber den Kauf zum Restwert anfragt. Viele Leasingnehmer entscheiden sich bewusst für die Nutzungsoption, um beispielsweise hohe Kosten für einen Kauf zu vermeiden.

Auf diese Weise kann das Leasingobjekt auch nach Ablauf der Grundmietzeit weiterhin genutzt und steuerlich als Leasingobjekt behandelt werden.