Das Sonderkündigungsrecht bei Leasingverträgen gibt dem Leasingnehmer die Möglichkeit, den Vertrag unter bestimmten Umständen vorzeitig zu beenden, ohne die reguläre Vertragslaufzeit abwarten zu müssen. Dies kann relevant sein, wenn sich die wirtschaftlichen oder persönlichen Bedingungen des Leasingnehmers signifikant ändern und eine Fortführung des Leasings unzumutbar wäre.
Typische Gründe für ein Sonderkündigungsrecht können sein:
1. Insolvenz oder erhebliche Verschlechterung der finanziellen Lage des Leasingnehmers, die es ihm unmöglich macht, die Leasingraten weiterhin zu zahlen.
2. Verlust oder Totalschaden des geleasten Objekts, durch Unfälle oder andere unvorhergesehene Ereignisse, die nicht durch den Leasingnehmer zu verantworten sind.
3. Änderungen in der Gesetzgebung oder Steuerpolitik, die das Leasing wirtschaftlich unvorteilhaft machen.
4. Vertragsklauseln, die bei Vertragsschluss spezifische Bedingungen für eine vorzeitige Kündigung festlegen, wie z.B. das Erreichen einer bestimmten Kilometerleistung bei Fahrzeugen.