Spezial-Leasing bezeichnet eine spezielle Art der vertraglichen Überlassung eines Leasingobjekts vom Leasinggeber an den Leasingnehmer. Dabei wird das Leasingobjekt individuell auf die Anforderungen eines bestimmten Leasingnehmers zugeschnitten und kann wirtschaftlich sinnvoll nur von diesem genutzt werden. In solchen Fällen wird das Leasingobjekt steuerlich dem Leasingnehmer zugeordnet, unabhängig von den spezifischen Vertragsklauseln wie der Grundmietzeit oder einer möglichen Kaufoption nach Ablauf der Grundmietzeit.