Nach dem Ende der Grundmietzeit verkauft der Leasinggeber das Leasingobjekt. Sollte der Verkaufserlös geringer ausfallen als die Differenz zwischen den Gesamtkosten des Leasinggebers und den während der Grundmietzeit gezahlten Leasingraten, wird das Objekt dem Leasinggeber zugewiesen. In diesem Fall muss der Leasingnehmer eine zusätzliche Ausgleichszahlung leisten, um die Kosten des Leasinggebers zu decken. Übersteigt jedoch der Verkaufserlös diese Differenz, profitiert der Leasingnehmer von einem Anteil am Veräußerungsgewinn. Wenn der Leasingnehmer mindestens 75 % dieses Gewinns erhält, wird das Leasingobjekt ihm zugerechnet. Dies regelt die finanzielle Verantwortung und die Zuordnung des Eigentums basierend auf dem wirtschaftlichen Ausgang der Leasingperiode.